Ausbildung
Das Ausbildungssystem in Schweden ist mit dem deutschen Dualen System, in dem Teile der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule stattfinden, nicht vergleichbar. Die berufliche Ausbildung erfolgt überwiegend in Vollzeitunterricht an Schulen.
Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Während im ersten Ausbildungsjahr die Grundausbildung stattfindet, werden im zweiten Jahr stärker spezialisierte Ausbildungsinhalte vermittelt. Um den notwendigen Praxisbezug sicherzustellen, finden mindestens 15 Prozent der Ausbildungszeit in Betrieben statt. Am Ende steht ein qualifizierter Berufsabschluss, der die Zugangsberechtigung zur weiteren Qualifikation beinhaltet.
Weitere Informationen:
http://www.sweden.se/upload/
Sweden_se/german/factsheets/SI/
Die_schwedische_Ausbildung_TS38a.pdf
sowie unter:
http://www.sweden.se/de/Startseite/Ausbildung/
Studium
Schweden ist das Heimatland Alfred Nobels und hat eine stolze Tradition im Hinblick auf Innovationen und Spitzenforschung. Wollen Sie zu den 28.000 internationalen Studierenden in Schweden gehören?
Dann lesen Sie hier:
http://www.studyinsweden.se (Informationen zur Hochschulbildung und Stipendien in Schweden)
http://www.studera.nu (Bewerbung zum Studium in Schweden)
http://www.swedenintouch.se (Netzwerk ausländischer Studierender in Schweden)
http://www.sokstudentbostad.se (Studienunterkünfte in Schweden)
Job
Wer sich entscheidet in Schweden zu leben und zu arbeiten, benötigt vorab viele Informationen.
Unter http://www.sweden.se (The official gateway to sweden) finden Interessierte umfassende und aktuelle Informationen in deutscher Sprache.
Es ist empfehlenswert, schon vor Arbeitssuche und Umzug mindestens Grundkenntnisse der schwedischen Sprache zu erwerben.
Folgende Kontakte und Links geben Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten in Schweden:
ZAV-Auslandsvermittlung Erfurt
Max-Reger-Straße 1
99096 Erfurt
Email: zav-erfurt-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de
ZAV-Infocenter: 0228/7131313
http://www.ba-auslandsvermittlung.de
- EURES-Homepage der Europäischen Union:
http://europa.eu.int/eures
Hier finden Sie umfassende Informationen zur Arbeitssuche sowie Stellen- und Ausbildungsangebote in den EU-Mitgliedsländern in allen offiziellen EU-Sprachen.
- schwedisches Arbeitsamtes:
http://www.arbetsformedlingen.se
- private Arbeitsvermittllungen:
http://www.csjobb.idg.se
http://www.manpower.se
http://www.lokus.se
http://www.monster.se
http://www.proffice.com
http://www.stepstone.se
- schwedische Zeitungen
z.B. Dagens Nyheter, Svenska Dagbladet, Dagens Industri
Wissenschaftler und Forscher können sich auf folgender Homepage über die Möglichkeiten einer Tätigkeit in Schweden informieren:
http://www.researchinsweden.se
Akademiker beantragen die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses beim Zentralamt für höhere Bildung (Högskoleverket) - http://www.hsv.se. Ein Antragsformular können Sie direkt von der Homepage herunterladen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie (in englischer Sprache) hier. Empfehlenswert ist zudem die Homepage http://www.anabin.de, auf der Interessierte weitere Informationen über die gegenseitige Anerkennung von Examina finden.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr notwendig. Sie können Ihre Tätigkeit in Schweden aufnehmen und müssen sich lediglich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Schweden beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) registrieren lassen.
Hierzu müssen Sie beglaubigte Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises, eine Anstellungsbescheinigung mit Angabe der Arbeitsaufgaben und der wöchentlichen Arbeitszeit Ihres schwedischen Arbeitgebers sowie dessen Adresse, Telefonnummer und Organisationsnummer einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür den Vordruck Anställningsintyg för medborgare i en EU/EES-stat och personer med status som varaktigt bosatta i en annan EU-stat.
Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder), sofern sie auch EU/EWS- Bürger sind, müssen sich ebenfalls vor Ort registrieren lassen.
Weitere Informationen (in englischer Sprache) erhalten Sie auf der Homepage des Migrationsamtes: http://www.migrationsverket.se/english.jsp.
Um eine schwedische Personennummer zu bekommen, gehen Sie bitte direkt zur Steuerbehörde (Skatteverket) in der Gemeinde, in der Sie in Schweden wohnen. Für den Erhalt der Personennummer benötigen Sie eine Aufenthaltsberechtigung, die mindestens 12 Monate gültig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der schwedischen Steuerbehörde http://www.skatteverket.se.
Ist ein neuer Job gefunden, geht es auch auf die Suche nach einer Wohnung. Unter folgendem Link wird geholfen: http://www.bovision.se (Schwedisches Portal für Wohnraumsuchende).

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung!